Wohnen & Lifestyle
Wer neue Möbel kauft, muss dafür auch etwas Geld in die Hand nehmen. Bei einer Bestellung im Internet sollte man daher darauf achten, dass beim Onlineshopping alles mit rechten Dingen zugeht und vermehrten Wert auf Sicherheit legen. Der Kauf auf Rechnung ist nicht nur in der Hinsicht sicher, dass keiner sensible Zahlungsinformationen abfangen kann, sondern auch deshalb, weil es einen vor Betrug und Fake-Shops schützt. Denn beim Rechnungskauf bekommen Sie erst die Ware geliefert und können diese ausgiebig untersuchen, und müssen erst dann zahlen, wenn Sie damit zufrieden sind. Sind Sie nicht zufrieden? Dann schicken Sie die Möbel einfach wieder zurück und die Rechnung muss nicht bezahlt werden.
A und O beim Möbelkauf im Internet ist gründliches Ausmessen. Ein guter Trick, um sich das gewünschte Möbelstück besser in den eigenen 4 Wänden vorstellen zu können, ist es den Boden an der gewünschten Stelle mit Zeitungspapier auszulegen, genau in der Größe, die das Möbelstück hat. So können Sie besser einschätzen, ob ein Möbelstück später zu wuchtig oder zu mickrig wirkt. Auch darauf, ob die Möbel zusammengebaut oder in Einzelteilen geliefert werden, sollten Sie achten. Nicht zuletzt schadet es nicht einen Blick auf die Versandbedingungen zu werfen. Denn nicht immer ist der Versand von Möbeln kostenlos. Müssen Sie die Kosten dafür tragen, so können Sie je nach Möbelstück noch einmal mit einem nicht unerheblichen Aufschlag rechnen. Denn schwere oder sperrige Möbel werden oft per Spedition geliefert.
Keine Zahlungsvariante hat so wenig Nachteile wie der Kauf auf Rechnung. Wenn Sie Möbel per Rechnung bezahlen, ist das einzige, um was Sie sich sorgen müssen, die Rechnung auch wirklich rechtzeitig zu bezahlen. Begleichen Sie diese also entweder sofort, nachdem Sie sich dazu entscheiden haben, die Möbel zu behalten oder legen Sie sich diese gut sichtbar irgendwohin, wenn Sie von der Länge des Zahlungsziels profitieren möchten. Denn begleichen Sie die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist, so hat der Rechnungskauf überhaupt gar keinen Nachteil.
So wenig Nachteile der Kunde beim Rechnungskauf hat, so viele Nachteile hat der Verkäufer zu verbuchen. Denn schließlich versendet der Onlineshop beim Kauf auf Rechnung erst die Ware und erhält dann sein Geld. Um hierbei das Risiko des Zahlungsausfalles zu minimieren, stellen Verkäufer daher gewisse Bedingungen, die die Kunden erfüllen müssen, um zum Rechnungskauf zugelassen zu werden. Darunter fallen zum Beispiel die Kriterien Mindestalter 18 Jahre, ausreichende Bonität und fester Wohnsitz in Österreich. Auf die Wohnadresse muss dann meist auch die Liefer- und Rechnungsadresse lauten. Lieferungen an Packstationen sind daher meist nicht zulässig. Da die exakten Bedingungen jedoch von Shop zu Shop variieren, lohnt es sich diese vor Bestellung kurz zu überprüfen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Ein Zahlungsdienstleister ist eine externe Firma, die einen Onlineshop bei der Abwicklung des Rechnungskaufs unterstützt. Der Onlineshop gibt gegen eine kleine Gebühr die Forderung, die er dem Kunden gegenüber beim Kauf auf Rechnung erhält, an den Zahlungsdienstleister ab. Kann der Kunde nicht bezahlen, so bleib der Zahlungsdienstleister und nicht der Shop auf seinem Geld sitzen. Entsprechend ist dann auch der Zahlungsdienstleister für das Eintreiben der Forderungen verantwortlich.
Für den Kunden ist der Unterschied zwischen den beiden Abwicklungsarten gar nicht mal so groß. Nicht selten bemerken Kunden gar nicht einmal aktiv, dass ein Zahlungsdienstleister in den Rechnungskauf involviert ist. Vorteilhaft an der Abwicklung per Zahlungsdienstleister ist allerdings, dass diese oft eine Art Kundenportal anbieten, in welchem man beispielsweise das Zahlungsziel verlängern oder man den Rechnungskauf sogar in Ratenzahlung umwandeln kann. Auf der anderen Seite müssen Sie bei Abwicklung per Zahlungsdienstleister besonders auf die Widerrufsfrist acht geben. Denn da die Kommunikation zwischen dem Onlineshop, der die Retouren wieder einbucht, und dem Dienstleister, der den Zahlungseingang überwacht, ein, zwei extra Tage erfordern kann, sollten Sie mit dem Zurückschicken der Ware nicht bis zum letzten Tag der Frist warten. Denn dann kann es vorkommen, dass ein Zahlungsdienstleister Ihnen eine Mahnung schickt, obwohl Sie die Rechnung gar nicht mehr begleichen müssen. Achten Sie also auf rechtzeitige Retour und gegen eine Abwicklung per Zahlungsdienstleister ist nichts einzuwenden.
Je nachdem wo Sie die Möbel kaufen, variiert auch das genaue Vorgehen bei einer Retour. Daher sollten Sie bevor Sie irgendwelche Schritte einleiten, stets die Anweisungen des Shop durchlesen und diese auch befolgen. Handelt es sich um kleinere Möbelstücke, die in Paketgröße verschickt werden können, so können Sie dieses selbst zur Post bringen, wenn Sie das Möbelstück nicht behalten möchten. Entweder liegt dem Paket hier bereits ein Retour-Schein bei bzw. dieser kann online vom Shop angefordert werden, oder Sie frankieren das Paket in der Post selbst. Ist das Möbelstück eher sperrig und erfordert Sondertransport durch eine Spedition, so wird in der Regel über den Onlineshop ein Abholungstermin vereinbart. Alle Infos hierzu finden Sie aber auf der jeweiligen Homepage des Möbel-Shops.
Das gesetzliche Widerrufsrecht in Österreich beläuft sich auf 14 Tage. Solange haben Sie also mindestens Zeit, um sich zu überlegen, ob Sie ein Möbelstück behalten möchten oder nicht. Je nach Shop wird aber auch oft ein darüber hinaus gehendes freiwilliges Widerrufsrecht angeboten. Um ausschließlich solche Möbel-Shops angezeigt zu bekommen, in denen Sie länger als 14 Tage für die Retour Zeit haben, nutzen Sie gerne unsere Filterfunktion.
Wer die Kosten für den Rückversand übernimmt, liegt in Österreich in der Entscheidungsfreiheit des verkaufenden Onlineshops. Es kann also sein, dass sich dieser bereit erklärt die Kosten zu tragen, oder er verlangt, dass Sie diese im Falle einer Retour zahlen. Auch hierfür gibt s auf unserem Vergleichsportal eine entsprechende Filterfunktion.
Besonders üblich ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Aber auch 7 oder 30 Tage sind keine Seltenheit. Wie lange Sie Zeit haben, um die Rechnung zu begleichen, finden Sie stets in unseren „Shop-Infos“ zu den einzelnen bei uns gelisteten Onlineshops. Auch unsere Filterfunktion liefert Ihnen gute Dienste, wenn Sie nach Shops mit einem bestimmten Zahlungsziel suchen.
Nein, in der Regel ist das Bezahlen per Rechnung kostenfrei. Sollten doch einmal Gebühren fällig werden, so ist das vor dem Kaufabschluss deutlich gekennzeichnet. In diesem Fall bewegen sich die Gebühren aber im einstelligen Prozentbereich vom Kaufpreis bzw. belaufen sich auf 1-3 Euro.
Neben dem Rechnungskauf können Sie Möbel auch per Kreditkarte, Sofortüberweisung, Lastschrifteinzug, PayPay und einer ganzen Reihe anderen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen. Welche bei dem von Ihnen gewünschten Möbelstück genau zur Verfügung stehen, hängt natürlich vom Shop ab. Keine Zahlungsmöglichkeit ist allerdings so vorteilhaft bzw. hat so wenige Nachteile wie der Kauf auf Rechnung.
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