Rückversand & Widerrufsrecht

Informationen zum Rückversand von online bestellten Waren

Wenn man in einem Online-Shop einen Artikel bestellt hat, den man zurücksenden möchte – sei es, weil er nicht gefällt, nicht passt, oder defekt ist – stellt sich immer die Frage, ob man die Kosten für den Rückversand selbst übernehmen muss.

Gesetzliche Bestimmungen

Bis 13. Juni 2014 waren österreichische Online-Shops dazu verpflichtet, die Kosten für eine Warenrücksendung im Inland (innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen) zu übernehmen bzw. zu erstatten, und zwar wenn entweder

  • ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert wurde, oder
  • der Warenwert der zurückgeschickten Artikel über 40 Euro liegt UND der Kaufpreis (oder ein vereinbarter Teilbetrag) bereits bezahlt ist.

Viele Shops haben diese Bestimmungen in ihrer sog. Widerrufsbelehrung (die in den meisten Fällen in den AGB des Shops zu finden ist) beibehalten bzw. noch nicht geändert. Daher ist darin häufig folgender Satz zu finden:

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“

Wenn Sie also auf Rechnung kaufen und die noch nicht bezahlte Ware zurück senden, müssten Sie laut diesen Bedingungen die Rücksendekosten selbst tragen. Praktisch übernehmen aber viele Online-Shops trotz dieser Klausel auch in diesem Fall die Kosten für den Retourversand, sofern der Warenwert über 40 Euro beträgt. Manche Online-Shops übernehmen selbst trotz dieser Klausel in ihren AGB die Rückversandkosten, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt. Im Zweifelsfall sollte man also immer zuerst einmal nachfragen, bevor man das Porto für den Retourversand selbst bezahlt.

Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen verpflichten den Verkäufer nicht dazu, die Kosten für den Rückversand zu übernehmen. Vor allem viele größere Online-Händler bieten diesen Service aber dennoch nach wie vor für Ihre Kunden kostenlos an. Gerade beim Kauf von Mode, wo man doch öfter mal etwas zurück schicken muss, weil es nicht so recht passt, oder doch nicht so gut aussieht, wie auf den Bildern, macht es aber natürlich durchaus Sinn, vor der Bestellung darauf zu achten.

Bestellt man bei einem Online-Shop in Deutschland, spielen die Kosten für einen eventuellen Rückversand natürlich eine noch größere Rolle. Denn dieser kann für den österreichischen Kunden schon mal teuer werden, wenn die Kosten dafür nicht vom Shop getragen werden. Hier ist also darauf zu achten, ob der Shop den kostenlosen Rückversand auch für Kunden aus Österreich anbietet.

 

Abwicklung

Um den kostenlosen Rückversand in Anspruch zu nehmen ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll, den vom jeweiligen Online-Shop vorgegebenen Ablauf einzuhalten. D.h. in den meisten Fällen müssen Sie den vom Shop zur Verfügung gestellten Retourschein und/oder Retourenaufkleber nutzen (die in der Regel entweder der Lieferung beiliegen oder im Shop ausgedruckt oder angefordert werden können) und das Paket auch beim jeweils genannten Versand-Unternehmen abgeben oder abholen lassen. Einige Shops verlangen auch eine vorherige Kontaktaufnahme.

 

Rückgabe ausgeschlossen – Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht, in denen die Rückgabe ausgeschlossen wird. Wenn man auf Rechnung bestellt hat, kann man die Waren natürlich dennoch zurücksenden – rechtlich ist man allerdings trotzdem zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Hier die häufigsten auf Rechnung gekauften Produkte, die von der Rücknahme ausgeschlossen sind:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden – also zum Beispiel Produkte, die individuell bedruckt, oder in einer anderen Form personalisiert werden
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde – das betrifft zum Beispiel Blumen oder Lebensmittel
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software (CDs, DVDs, Blurays etc.), sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (d.h. deren Verpackung geöffnet wurde)

Einige Online-Shops gewähren ihren Kunden auch auf Waren, die diesen Ausnahmen unterliegen, ein Widerrufsrecht. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.